Zielsetzung und Zielgruppe des Projektes
Kinder ohne Aufenthaltsstatus im Alter von 1 – 6 Jahren können von der Clearingstelle in die Regelbetreuung der Hamburger Kindertageseinrichtungen vermittelt werden.
Alle beteiligten Stellen sichern zu, dass der aufenthaltsrechtliche Status der Kinder und ihrer Eltern vertraulich behandelt wird.
Betreuungsanspruch
Die Betreuungsleistung entspricht dem jeweils gültigen Rechtsanspruch der Kindertagesbetreuung, zurzeit fünf Stunden Betreuung an fünf Wochentagen. Darin enthalten ist das Mittagessen für die Kinder.
Vorgehen
Die Eltern wenden sich direkt oder über ihre Beratungsstelle an die Clearingstelle im Flüchtlingszentrum. Zwischen den Eltern, dem Kitaträger und der Clearingstelle wird eine schriftliche Vereinbarung über die Betreuung des Kindes getroffen, zunächst für längstens ein Jahr. Die Eltern erhalten eine Bescheinigung von der Clearingstelle, mit der sie sich an eine Kita ihrer Wahl wenden. Nach jeweils einem Jahr kann die Vereinbarung auf Wunsch der Eltern bis zum Schuleintritt erneuert werden.
Die Abrechnung der Betreuungskosten erfolgt durch die Clearingstelle direkt mit den Trägern der Einrichtungen.