Aufnahme und Resettlement
Das Flüchtlingszentrum ist von der Hamburger Sozialbehörde beauftragt, Aufnahme- und Resettlementflüchtlinge, die im Rahmen von Bundesaufnahmeprogrammen einen Aufenthalt nach §23 (2) oder §23 (4) AufenthG erhalten und in Hamburg aufgenommen werden, in Empfang zu nehmen und in den ersten Wochen nach ihrer Ankunft zu unterstützen. Hierzu zählen die Abholung aus dem Grenzdurchgangslager Friedland oder vom Flughafen, die Begleitung bei den ersten Behördengängen (u.a. Anmeldung, Beantragung eines Aufenthaltstitels, Leistungsantragsstellung) und Hilfestellung bei weiteren Anliegen wie dem fristwahrenden Antrag auf Familiennachzug. Nachdem die ersten bürokratischen Formalitäten erledigt sind und ein Aufenthaltstitel vorliegt, leitet das Flüchtlingszentrum die Geflüchteten an die zuständige Migrationsberatungsstelle für Erwachsene weiter, die dann die Betreuung übernimmt. Das Flüchtlingszentrum steht in stetigem Austausch und engem Kontakt mit der Hamburger Sozialbehörde und Fördern & Wohnen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Aufnahme zu gewährleisten.
Zusätzlich zu humanitären Aufnahmen nach §23 (2) AufenthG und Resettlement nach § 23 (4) AufenthG werden auch Einzelfallaufnahmen aus politischen Gründen nach § 22 (2) AufenthG begleitet. Hierzu zählen z.B. afghanische Ortskräfte der Bundeswehr.
Vertiefende Informationen/Verlinkungen:
https://www.unhcr.org/dach/de/was-wir-tun/resettlement-und-humanitaere-aufnahme