Zentralstelle für Erstorientierungskurse in Hamburg
Die Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte sind ein niedrigschwelliges Kursangebot, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2017 flächendeckend in allen Bundesländern angeboten wird. In der ersten Förderperiode 2017-2019 lag die Koordination der Erstorientierungskurse in den Händen vom BAMF, welches dabei von der Sozialbehörde unterstützt worden ist.
Seit 2020 ist im Flüchtlingszentrum die Zentralstelle für die Koordination von Erstorientierungskursen in Hamburg angesiedelt. Auch für die Projektlaufzeit 2023 bis 2025 wurde das Flüchtlingszentrum als Träger der Zentralstelle für Erstorientierungskurse in Hamburg bestätigt.
Die Zentralstelle ist für die Auswahl, Koordination, fachliche Beratung und Verwaltung aller Träger der EOK in Hamburg zuständig. Außerdem übernimmt sie die administrative Abwicklung und Qualitätsmanagement des Projekts. Die Zentralstelle ist somit zentraler Ansprechpartner für kursanbietende und interessierte Träger sowie das BAMF.
Darüber hinaus übernimmt die Zentralstelle die Vernetzung nach innen und außen. Die fachliche und pädagogische Betreuung der Träger wird von der Zentralstelle organisiert und gewährleistet durch:
- Vernetzung der teilnehmenden Akteure durch erfahrungsorientierte Austausch- und Netzwerktreffen
- Evaluation und Weiterentwicklung des Projekts
- Fortbildungen für EOK-Lehrkräfte
- Unterstützung beim Übergangsmanagement in weiterführende Sprachangebote
Ansprechpartnerinnen der Zentralstelle in Hamburg
Achtung!
Aufgrund der Aktuellen Kürzungen im Haushalt für Integrationsmaßnahmen können wir leider keine neuen Anträge für die Durchführung von Erstorientierungskursen im Jahr 2025 entgegennehmen.
Möchten Sie Kursträger für Erstorientierungskurse werden?
Interessierte Träger können bis zum 15.10.2023 Anträge für Erstorientierungskurse bei der Zentralstelle für Erstorientierungskurse in Hamburg für das Projektjahr 2024 einreichen. Die Antragstellung durch die Träger erfolgt kalenderjährlich.
Projektmaßnahmen für 2024 sind förderfähig, wenn sie frühestens am 01.01.2024 beginnen und spätestens zum 31.12.2024 enden, vorausgesetzt die vom BAMF zugesagten Mittel ausreichend sind. Die Finanzierung von überjährigen Erstorientierungskursen, d.h. Kursanteilen, die über den 31.12.2024 hinausgehen, kann nicht garantiert werden.
Bewerben können sich:
- eingetragene Vereine, die seit mindestens einem Jahr in der Flüchtlingsarbeit oder -hilfe aktiv sind,
- tätige (gemeinnützige) Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sofern ihr vorrangiges Ziel die Flüchtlingshilfe oder die Erwachsenenbildung ist und
- Volkshochschulen und Volkshochschulverbände
Ziel der Auswahl von Kursträgern ist ein flächendeckendes und bedarfsorientiertes Angebot an Erstorientierungskursen in Hamburg sicherzustellen.
Träger, die sich zum ersten Mal für Erstorientierungskurse bewerben, müssen durch ein Auswahlverfahren gehen. Dies beginnt mit einer Austausch- und Beratungsrunde zwischen dem potenziellen Träger und der Zentralstelle, in der die Grundlagen des Projektes erläutert und gegenseitige Erwartungen besprochen werden. Als zweiter Schritt muss der Träger die notwendigen Antragsunterlagen (siehe unten) einreichen. Nach ausführlicher Prüfung der Unterlagen seitens der Zentralstelle kann einen Vertrag über die Weiterleitung von Bundesmitteln abgeschlossen und mit den Erstorientierungskursen begonnen werden.
Alle Dokumente für die Beantragung und die Durchführung von Erstorientierungskursen finden Sie hier:
- Förderrichtlinien
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Antragsformular
- Finanzplan
Weitere Informationen für EOK-Kursträger finden Sie auf der Website vom BAMF. Die Erstorientierungskurse basieren auf das Konzept vom BAMF. Als Hilfestellung zur inhaltlichen Gestaltung des Erstorientierungskurses soll u. a. die Handreichung der Erstorientierungskurse für Lehrkräfte herangezogen werden.
Möchten Sie an einem Erstorientierungskurs teilnehmen?
Rund um den Alltag in Deutschland drehen sich die Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte. In ihnen erhalten Sie wichtige Informationen und erste Deutschkenntnisse, damit Sie sich hier zurechtfinden können.
Wer kann an einem Erstorientierungskurs teilnehmen?
Die EOK sind insbesondere für Schutzsuchende als Einstiegs- und Orientierungsangebot gedacht. Gibt es darüber hinaus freie Plätze, können auch andere Personen teilnehmen, z. B. Schutzberechtigte oder EU-Zugewanderte.
Der EOK richtet sich ausschließlich an Personen, die keine Möglichkeit haben, einen Integrationskurs zu besuchen, oder für die ein Integrationskurs aktuell (noch) nicht das passende Angebot ist.
Kinder und Jugendliche, die in die Schule gehen (schulpflichtige Personen), können nicht am Erstorientierungskurs teilnehmen.
Was ist ein Erstorientierungskurs (EOK)?
Ein EOK besteht aus sechs Modulen zu je 50 Unterrichtseinheiten und umfasst damit insgesamt 300 Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. In der Regel dauert ein EOK drei Monate und findet an vier bis fünf Unterrichtstagen pro Woche à vier bis fünf UE statt.
Jede/r Teilnehmende darf an maximal 300 Unterrichtseinheiten teilnehmen.
Was lernen Sie in den EOK?
Die Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit, landeskundliches Wissen zur Erstorientierung zu erwerben, damit sie sich schneller in ihrer neuen Umgebung zurechtfinden können. Inhaltlich dreht sich alles um Ihren Alltag. Im Kurs bekommen Sie Informationen zu folgenden Themen/Modulen:
- Alltag in Deutschland
- Arbeit
- Einkaufen
- Gesundheit/Medizinische Versorgung
- Kindergarten/Schule
- Mediennutzung in Deutschland
- Orientierung vor Ort/Verkehr/Mobilität
- Sitten und Gebräuche in Deutschland/Lokale Besonderheiten
- Sprechen über sich und andere Personen/Soziale Kontakte
- Wohnen
- Werte und Zusammenleben
Die Lehrerin oder der Lehrer des EOK sucht aus diesen Themen sechs aus, die zu den Interessen der Teilnehmenden passen. Wobei die Durchführung des Moduls „Werte und Zusammenleben“ verpflichtend ist.
Ergänzt wird der Unterricht durch Exkursionen. In diesen gehen Sie mit den anderen Teilnehmenden zum Beispiel zu Behörden, einer Bibliothek oder zum Markt. Diese Exkursionen helfen Ihnen zusätzlich, sich in Ihrer Umgebung zu orientieren und das Gelernte gleich in der Praxis auszuprobieren.
Wo finde ich einen EOK?
Eine Liste mit den aktuell laufenden EOK und Kursträger finden Sie hier. Ein Einstieg ist jederzeit möglich! Kontaktieren Sie direkt die Ansprechperson bei dem Kursträger Ihrer Auswahl.
Was kostet ein Erstorientierungskurs?
Die Teilnahme am Kurs ist freiwillig und kostenfrei. Der EOK wird durch Fördermittel des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt und durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Kooperation mit der Zentralstelle realisiert.
Die Fahrkosten für Teilnehmende werden nicht übernommen.
Gibt es eine Kinderbetreuung?
Einige Kursträger bieten Kinderbeaufsichtigung parallel zum Kurs an. Siehe Kursliste oben.
Links
Weitere Informationen zu den Erstorientierungskursen:
Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF)Laufende Kurse:
Standorte der Erstorientierungskurse in Hamburg sehen Sie über das Geo-Informationssystem BAMF-NAvI unter Integrationsprojekte/Erstorientierungskurse.
Freie Plätze in den Erstorientierungskursen finden Sie in der Trägerliste hier zum Download.
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